Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Anmietung von Ferienunterkünften, die auf der Website www.evolena.ch angeboten werden, die der Agence EVOLENA Sàrl (im Folgenden „das Unternehmen“ genannt) gehört.
2. Reservierung
2.1 Buchungsvorgang: Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Nutzer das auf der Website verfügbare Buchungsformular ausfüllen. Die Buchung wird durch eine Bestätigungs-E-Mail des Unternehmens bestätigt.
2.2 Bezahlung: Für die Buchung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtmietpreises zu leisten. Der Restbetrag muss 31 Tage vor dem Anreisedatum gezahlt werden. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.
2.3 Stornierungsbedingungen: Stornierungen müssen schriftlich an info@evolena.ch gemeldet werden. Die Erstattungsbedingungen sind wie folgt:
Stornierungen bis zu 28 Tage (einschließlich) im Voraus: Rückerstattung von 50 % des im Voraus bezahlten Betrags.
Stornierungen, die 27 Tage oder mehr im Voraus erfolgen: keine Erstattung.
2.4 Nimmt der Mieter die gemietete Wohnung aus irgendeinem Grund (Tod, Krankheit) nicht oder nur teilweise in Besitz, haftet er ohne Rücktrittserklärung für die Zahlung des gesamten in diesem Vertrag festgelegten Mietpreises, ohne dass er irgendeinen Abzug geltend machen kann. Eine Reiserücktrittsversicherung kann vom Mieter über die Agentur abgeschlossen werden. Von der Versicherung ausgeschlossen sind: Krankheiten und Unfälle, die vor Abschluss des Mietvertrags eingetreten sind. Die Stornierung muss der Agentur innerhalb von 48 Stunden nach dem Grund der Stornierung mitgeteilt werden.
2.5 Wird der Mietvertrag auf dem Schriftweg oder ohne vorherige Besichtigung abgeschlossen, verpflichtet sich der Mieter im Voraus, die möblierte Unterkunft wie im Angebot beschrieben anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme kann der Mieter von der Agentur weder einen Wechsel der Unterkunft noch eine Rückerstattung verlangen.
2.6 Im Falle des Verkaufs des Mietobjekts kann keine Entschädigung verlangt werden, weder von der Agentur noch vom früheren oder neuen Eigentümer. Das Mietverhältnis endet mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Die Agentur wird jedoch ihr Möglichstes tun, um dem Mieter eine Ersatzunterkunft anzubieten.
3. Ankunft und Abreise
3.1 Check-in: Die Check-in-Zeit für die Unterkunft ist von 15.00 bis 18.00 Uhr am Anreisetag. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten anreisen möchten, müssen Sie uns im Voraus informieren.
3.2 Abreise: Die Abfahrtszeit ist auf 9.30 Uhr am Tag der Abreise festgelegt. Verspätete Abfahrten ohne vorherige Absprache können zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Übergabe und Bezug
4.1 Bei der Übernahme der Unterkunft überprüft der Mieter deren Zustand. Falls er Schäden am Gebäude oder am Mobiliar feststellt, muss er die Agentur innerhalb von 48 Stunden nach seiner Ankunft informieren.
4.2 Anzahl der Bewohner: Die Unterkunft darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Gäste sind ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht erlaubt.
4.3. Regeln der Koexistenz: Die Gäste müssen die Regeln des Zusammenlebens und des bürgerlichen Verhaltens einhalten und dürfen die Nachbarn nicht stören. Partys oder Veranstaltungen sind ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
4.4 Tiere sind ohne Genehmigung nicht erlaubt. Zusätzliche Kosten pro Tier CHF 60.
4.5 Die Agentur oder der Eigentümer behält sich das Recht vor, die gemietete Unterkunft in Notfällen oder nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen.
5. Nutzung der Unterkunft
5.1 Die Unterkunft wird zu Wohnzwecken vermietet, unter Ausschluss jeder anderen Nutzung; der Mieter darf sie nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters untervermieten. Der Mieter, der mit älteren oder behinderten Personen zusammen wohnen möchte, ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Mietvertrags über die Zugangsmöglichkeiten zu erkundigen.
5.2 Verantwortung: Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft in gutem Zustand zu halten und Schäden oder Störungen unverzüglich zu melden.
Der Mieter muss die Hausordnung und die polizeilichen Vorschriften einhalten.
Im Winter muss der Mieter aus Sicherheitsgründen dafür sorgen, dass die Fußgängerwege in gutem Zustand sind und die Balkone vom Schnee befreit werden.
Der Mieter ist für das Mobiliar und alle Geräte in der Wohnung verantwortlich, wie z. B. Elektroinstallationen, Heizgeräte, Bäder und WCs usw. Er muss sie so instand halten, dass sie sich bei seiner Abreise in einem einwandfreien Zustand befinden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung. Der Mieter verpflichtet sich zum einen, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden jeglicher Art (Wasser, Strom, Frost usw.) zu vermeiden, und zum anderen, die Kosten zu tragen, die durch Nachlässigkeit seinerseits oder seitens der anderen Bewohner der Unterkunft entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, während seines Aufenthalts die Zugänge zum Mietobjekt instand zu halten, die Wohnung regelmäßig zu reinigen, den Hausmüll in den in Lebensmittelgeschäften oder Supermärkten erhältlichen Spezialsäcken zu entsorgen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren, Gläser in die Glascontainer und Papier in die Papiercontainer. Er oder sie ist auch für den Abwasch und das Aufräumen des Geschirrs sowie für die Sauberkeit der Schränke und des Kühlschranks verantwortlich.
Herd und Backofen werden nach jeder Benutzung gereinigt.
Die Endreinigung der Unterkunft ist im Mietpreis enthalten. Möbel, Dekorationsgegenstände usw. müssen an ihrem ursprünglichen Platz verbleiben; es ist verboten, Geschirr und andere Gegenstände von einem Objekt zum anderen auszutauschen.
Der Mieter erklärt, dass er haftpflichtversichert ist und teilt der Agentur auf Anfrage die Adresse seiner Versicherungsgesellschaft mit.
5.3 Verbote: Es ist verboten, in der Unterkunft zu rauchen, sowie jede illegale oder gefährliche Tätigkeit auszuüben.
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abreise die Schränke zu reinigen und das Geschirr sauber und aufgeräumt gemäß der Reihenfolge bei der Ankunft oder gemäß dem Inventar zu hinterlassen, den Ofen zu reinigen und den Müll (in offiziellen Plastiksäcken) in den dafür vorgesehenen Bereichen zu entsorgen, Gläser in den Glascontainern und Papier in den Papiercontainern.
Der Mieter verpflichtet sich, bei der Abreise alle verlorenen, zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu melden. Nicht gemeldete, nicht bezahlte Schäden, die nach der Abreise festgestellt werden, werden in Rechnung gestellt oder von der Kaution abgezogen.
Wenn die Unterkunft bei der Abreise in einem Zustand hinterlassen wird, der nicht dem normalen Gebrauch entspricht, werden Zuschläge für Sonderreinigung, verschmutzte Teppiche usw. berechnet. Eine zusätzliche Reinigungsstunde wird mit CHF 50.- verrechnet.
5.5 Die Mietdauer kann ohne ausdrückliche Genehmigung der Agentur nicht verlängert werden. Eine stillschweigende Verlängerung im Sinne von Artikel 268 des Schweizerischen Obligationenrechtes ist ausgeschlossen.
6. Eingeschlossene Dienstleistungen
6.1. Im Mietpreis enthalten sind die Leistungen Wasser, Heizung, Strom (außer bei längeren Aufenthalten) und Endreinigung (bei normaler Nutzung), Mehrwertsteuer, sofern in der Reservierung nicht anders angegeben.
6.2. Die Ausstattung der Unterkunft entnehmen Sie bitte der Beschreibung der Unterkunft.
6.3 Die in der allgemeinen Beschreibung angegebenen Stellplätze oder Garagen sind im Preis dieses Vertrages enthalten. Die Agentur wird den Mieter über das Abstellen weiterer Fahrzeuge beraten.
7. Haftung des Beherbergers
7.1 Der Beherberger haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Gast während seines Aufenthaltes erleidet, es sei denn, dass diese Schäden oder Verluste unmittelbar auf ein Verschulden des Beherbergers zurückzuführen sind.
7.2. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung usw.), die die Nutzung der Unterkunft verhindert, verpflichtet sich der Beherberger, alle von den Gästen gezahlten Beträge zu erstatten.
7.3 EVOLENA Sàrl haftet nicht für Unregelmäßigkeiten bei der Versorgung mit Wasser, Strom, Heizung usw. und lehnt generell jede Verantwortung für eine unverschuldete Nichtbenutzung der Unterkunft ab.
8. Schutz der Daten
Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten von EVOLENA Sàrl zum Zweck der Verwaltung Ihrer Reservierung und Ihres Aufenthalts verarbeitet werden. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere [Datenschutzrichtlinie].